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   FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 4/03   

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https://dejure.org/2005,20548
FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 4/03 (https://dejure.org/2005,20548)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2005 - VI 4/03 (https://dejure.org/2005,20548)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2005 - VI 4/03 (https://dejure.org/2005,20548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pauschalwertberichtigung von Forderungen einer Bank

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pauschalwertberichtigung von Forderungen einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausfall eines Freistellungsanspruchs wegen unwirksamer Termingeschäfte; Ermittlung des latenten Ausfallrisikos von Kundenforderungen der Kreditinstitute ; Freistellungsanspruch als Sekundäranspruch

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Körperschaftsteuer: Pauschalwertberichtigung von Forderungen einer Bank

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.08.2003 - I R 49/02

    Wertberichtigung einer Forderung

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 4/03
    Geldforderungen sind gemäß §§ 8 Abs. 1 KStG , 5 Abs. 1 Satz 1 EStG , 240, 246 HGB in der Steuerbilanz ebenso wie in der Handelsbilanz einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen, die regelmäßig dem Nennwert entsprechen (BFH-Urteil v. 20. August 2003, I R 49/02, BFHE 203, 319, BStBl II 2003, 941).
  • BFH, 07.05.1998 - IV R 24/97

    Kommanditgesellschaft - Regelung des Wareneinkaufs - Einziehung der

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 4/03
    Bei einer größeren Anzahl gleichartiger Forderungen sind Forderungsausfälle regelmäßig mit einer gewisse Wahrscheinlichkeit auch dann anzunehmen, wenn keine konkreten betrieblichen Erfahrungen vorliegen (BFH-Urteil vom 7. Mai 1998, IV R 24/97, BFH/NV 1998, 1471 m.w.N.; FG Brandenburg, Urteil v. 7. Oktober 1997, 1 K 1889/97 E, G, BB 1998, 43; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz , 24. Aufl., § 6 Rz. 374).
  • BFH, 22.10.1991 - VIII R 64/86

    Unfreiwillige Wertabgaben ("sog. Zwangsaufwendungen") als Betriebsausgaben -

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 4/03
    Beruht sie auf bloßen Vermutungen oder auf einer pessimistischen Beurteilung der künftigen Entwicklung, bleibt sie unbeachtlich (BFH, Urteil v. 22. Oktober 1991, VIII R 64/86, BFH/NV 1992, 449, unter 4. a aa).
  • FG Brandenburg, 07.10.1997 - 1 K 1889/97

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen mangels der Abgabe einer

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 4/03
    Bei einer größeren Anzahl gleichartiger Forderungen sind Forderungsausfälle regelmäßig mit einer gewisse Wahrscheinlichkeit auch dann anzunehmen, wenn keine konkreten betrieblichen Erfahrungen vorliegen (BFH-Urteil vom 7. Mai 1998, IV R 24/97, BFH/NV 1998, 1471 m.w.N.; FG Brandenburg, Urteil v. 7. Oktober 1997, 1 K 1889/97 E, G, BB 1998, 43; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz , 24. Aufl., § 6 Rz. 374).
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